Notausgangs- & Paniktüren

Notausgangstüren und Paniktüren von Kolb & Appel nach DIN-EN-14351

Notausgangsverschlüsse nach DIN EN 179 und Panikverschlüsse nach DIN EN 1125

Notausgangstüren und Fluchttüren kommen zum Einsatz, wenn innerhalb eines Fluchtweges Türen eingebaut werden müssen. Dazu gehören Korridore, Treppen und alle Wege, die zu einem sicheren Bereich außerhalb des Gebäudes führen. Es wird berücksichtigt: die örtlichen Gegebenheiten, das Gefahrenszenarium sowie die zu erwartende Personengruppe.

Seit Einführung der Bauproduktenverordnung regelt die Norm DIN EN 14351-1. die Notausgangs-und Paniktüren speziell für Aussentüren nach DIN EN 179 und DIN EN 1125. Um diese Türen bauenzu dürfen muss eine notifizierte Stelle (z. B. PIV) eine  Zertifizierung  und Fremdüberwachung vornehmen.

Speziell konzipiertes Profil für Notausgangs- und Paniktüren

Elegantes flächenbündiges Profil mit einer Bautiefe von 72mm und umlaufenden Flügel. Thermisch getrenntes Aluminiumprofil für optimale Wärmedämmung für Uf-Wert  bis zu 1,4-1,8 W/m²K. Wir verbauen nur qualitativ hochwertige und entsprechend geprüfte Beschlagsteile. Für noch mehr Sicherheit bieten wir auch 3-fach-Verrieglungen nach DIN-EN-179 / 1125 an.

Mit dem Zertifikat wird die Fähigkeit und die Leistungsbeständigkeit des Türenbaus bescheinigt. Diese bescheinigt uns die Fähigkeit zur Freigabe auszustellen. Eine weitere  Voraussetzung zur Fertigung  ist, das die Konstruktionen, das Profilsystem und alle Beschlagsteile zusammen in einer Erstprüfung  (ITT) bei einer notifizierten Stelle geprüft wurden. Alle Dokumentationen und Produktzertifikate müssen vorhanden sein. Es darf nur genau nach diesen Vorgaben konstruiert werden.


Wir bieten mehrere Schließfunktionen an. In den nachfolgenden Bildern und Texten erörtern wir die möglichen Varianten:

Im einflügligen Bereich sind Mehrfachverrieglungen sowie einfache Fallenriegelschlösser möglich.

Geltende Normen für Fluchttüren und Paniktüren nach DIN EN 14351-1

Die Produktnorm für Türen und Fenster (DIN EN 14351-1) ermöglicht einen objektiven Vergleich und eine produktneutrale Ausschreibung. Hierbei werden Produkte nach ihren Eigenschaften bewertet. Bei Türen sind dies 24 Eigenschaften, die durch ein unabhängiges Prüfinstitut (notified body) oder anhand von Tabellen aus Baunormen nachgewiesen und im CE-Zeichen genannt werden müssen.

Gesetzlich ist nur der Nachweis für die mandatierten Eigenschaften notwendig; in Deutschland sind dies:

  • Widerstandsfähigkeit gegen Windlast,
  • Schlagregendichtheit,
  • bei beheizten Wohngebäuden gemäß EnEV der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) und dieStrahlungseigenschaften von Glas,
  • Luftdurchlässigkeit.

Generell unterscheidet man zwischen 2 DIN-Normen:

DIN EN 179

DIN EN 179 beinhaltet Notausgangsverschlüsse mit Drücker und findet Verwendung in Gebäudenin denen ein  Entstehen von Panik unwahrscheinlich ist (Gebäude in den die Personen mit denÖrtlichkeiten und den Beschlägen vertraut sind, z. B. kleiner Firmen ohne Publikumsverkehr).

DIN EN 1125

DIN EN 1125 regelt Panikverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange für Türen in Rettungswegen.Sie findet Anwendung in Gebäuden in denen das entstehen von Panik zumindest wahrscheinlich ist.Man muss dann ohne jegliche Kenntnis des Beschlages auch unter Vorlast die Türe öffnen können,(z. B. öffentliche Gebäude, Veranstaltungsorte und Schulen).