Keine Panik bei Paniktüren - Unsere Lösung bei Panik
DIN Normen bei der Einführung der Bauproduktenverordnung
Seit Einführung der Bauproduktenverordnung regelt die Norm DIN EN 14351-1 die Notausgangs- und Paniktüren speziell für Außentüren nach DIN EN 179 und DIN EN 1125. Um diese Türen bauen zu dürfen, muss man von einer notifizierten Stelle Zertifiziert und Fremdüberwacht sein. Damit wird die Fähigkeit und die Leistungsbeständigkeit bescheinigt. Dieses befähigt uns dann die Fähigkeit zur Freigabe auszustellen.
Bis 50.000€ Bußgeld bei Verstößen
Dieses Regelwerk gerät verstärkt in den Blickpunkt von Bauämtern und der Bauüberwachung, auch können Mitbewerber die fehlende Deklaration einfordern. Ein Verstoß gegen dieses Regelwerk kann mit Bußgeld bis zu 50.000€ geahndet werden.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Konstruktionen, Profilsystem und alle Beschlagsteile Zusammen in einer Erstprüfung (ITT) bei einer notifizierten Stelle geprüft wurden. Alle Dokumentationen und Produktzertifikate müssen vorhanden sein, und nur genau nach diesen Vorgaben darf konstruiert werden.
Vorgeschriebene Wartungsfristen müssen eingehalten werden
Ein weiterer wichtiger Punkt ist das diese Türen genau wie Brand- und Rauchschutztüren einer gesetzlich vorgeschrieben Wartung unterliegen, welche in einem Wartungsbuch bescheinigt und dokumentiert wird. Bei diesen Prüfungen werden auch jeweils die Kräfte zum Öffnen gemessen und dokumentiert. Eine permanente WEP ist auch hier obligatorisch.
Generell unterscheidet man zwischen DIN EN 179 und DIN EN 1125
Die erste sind Notausgangsverschlüsse mit Drücker und finden Verwendung in Gebäuden in denen ein Entstehen von Panik Unwahrscheinlich ist, Gebäude in denen die Personen mit den Örtlichkeiten und den Beschlägen vertraut sind, z.B. kleine Firmen ohne Publikumsverkehr.
Die zweite Norm regelt Panikverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange für Türen in Rettungswegen. Sie findet Anwendung in Gebäuden in denen das entstehen von Panik zumindest wahrscheinlich ist. Man muss dann ohne jegliche Kenntnis des Beschlages auch unter Vorlast die Türe öffnen können, z.B. öffentliche Gebäude, Veranstaltungsorte und Schulen.
Nun noch einmal kurz die möglichen Varianten:
Im einflügligen Bereich sind Mehrfachverriegelung sowie einfache Fallenriegelschlösser möglich.
Diese gibt es dann in
- Funktion E aussen Knopf oder andere Handhabe feststehend, und nur innen Drücker (oder Pushbar). Ein öffnen von innen ist immer möglich.
- Funktion B beidseitig Drücker ( oder Pushbar) von innen immer zu öffnen, von aussen nur zu öffnen wenn über den PZ der äußere Drücker angekuppelt ist. Nach Öffnung von innen bleibt die Türe von aussen verschlossen.
- Funktion D wie Funktion B, nur nach einer Öffnung von innen ist dann auch immer die Türe von außen zu öffnen.
Alle diese Varianten sind optional mit gesicherter Fallenfeststellung, Micro Riegelkontaktschalter zur Verschlussüberwachung oder auch mit E- Öffner Lieferbar.
Auch gibt es die Variante als SVP Schloss (selbstverriegelnd)
Im zweiflügligen Bereich Vollpanik beschränkt es sich zur Zeit nur auf Fallenriegelschlösser, wir sind aber aktuell damit beschäftigt auch die 3 Fachverriegelung mit aufzunehmen. (Lieferfähig voraussichtlich Sommer 2014)
Sicherung von Eingangstüren/ Fluchttüren in Kindergärten
Das sind mechanische Panikschlösser kombiniert mit elektrischen Fluchttüröffnern die von speziellen Fluchttürsteuerungen gesteuert werden und über Bedienterminals bedient werden.
Auch hier können wir speziell auf diese Anforderung abgestimmte zulassungskonforme Systeme liefern. Weitere Informationen zu unseren Brandschutztüren und Brandschutzfenstern.